Gemeindeverwaltung Königswalde
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Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge ab 1971

Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später ihre Führerscheine (ugs. Papierführerscheine) umtauschen.

 

Ausgenommen hiervon sind die Führerscheininhaber, welche bereits einen ugs. Kartenführerschein besitzen.

 

Führerscheinantrag ab 1971 liegt in Papierform zur Abholung in der Gemeindeverwaltung bereit

 

Das Antragsformular befindet sich allerdings auch im Internet, auf der Homepage des Erzgebirgskreises: https://www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde


Ihren ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins, senden Sie bitte direkt an das


Landratsamt Erzgebirgskreis,
Fahrerlaubnisbehörde,
Paulus-Jenisius-Straße 24,
09456 Annaberg-Buchholz.


Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.


Das Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen zum Erhalt des neuen Führerscheins.


Die dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 30,40 €.


Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind. Um längere Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.

 

--- Redaktionsschluss Oktober-Ausgabe: 11.10.2024, Erscheinungstag: 18.10.2024 ---
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