Gemeindeverwaltung Königswalde
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Abfallkalender Königswalde

Entsorgungstermine für 2024

  • Restabfall
  • Papier
  • Bioabfall/ Biotonnenwäsche
  • Gelbe Tonne
  • Weihnachtsbäume
  • mobile Schadstoffsammlung
  • Verkaufsstelle Blaue Restabfallsäcke
  • Ausgabestellen Sperrabfallkarten
  • Wertstoffhöfe

Informationen Bestellung einer gebührenpflichtigen Sperrabfallentsorgung (Sperrabfallkarte)

Aufgrund von gestiegenen Entsorgungskosten war eine Neuberechnung der Gebühren erforderlich. Leistungen, die dem einzelnen Inanspruchnehmer bzw. Verursacher zugeordnet werden können, sollen stärker als bisher verursacherbezogen abgerechnet werden.

 

So werden ab 2018 für die angemeldete Abholung von Sperrabfall am Grundstück sowie die Anlieferung von Sperrabfall an den Wertstoffhöfen verursacherbezogene Gebühren erhoben.

 

Die Gebühr für die angemeldete Sperrabfallabholung am Grundstück auf Bestellkarte beträgt 12,00 € je Bestellkarte.

 

Diese Bestellkarten sind bei allen Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis, den Verkaufsstellen für Restabfallsäcke, den Dienststellen des ZAS sowie Online auf der Homepage des ZAS erhältlich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Abholung des Sperrabfalls gegen

 

- Vorkasse

Sie erhalten mit Eingang Ihrer Sperrabfallkarte einen Gebührenbescheid. Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe der Gebührenbescheidnummer umgehend, jedoch bis spätestens 3 Tage vor dem mitgeteilten Abholtermin.  

 

 

- oder Erteilung eines SEPA-Mandates (Lastschrifteinzug)

Bitte füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und reichen es mit der Sperrabfallkarte im verschlossenen Umschlag ein. Sie erhalten mit Eingang Ihrer Sperrabfallkarte/SEPA-Lastschriftmandates einen Gebührenbescheid. Die Abbuchung der Gebühr erfolgt nach Erledigung der Sperrabfallabholung.

 

erfolgt.

 

Bei der Anlieferung von Sperrabfall an den Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis sind Gebühren in Höhe von 1,50 € je angefangenem 1 m3 bar zu entrichten. Die Vorlage einer Sperrabfallkarte ist dabei nicht erforderlich.

 

Die ab 01.01.2018 gültige Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung werden auf der Homepage des ZAS sowie im Online-Amtsblatt des Erzgebirgskreises veröffentlicht und sind bei den benannten Ausgabestellen erhältlich.

 

Bei Rückfragen stehen die im Abfallkalender aufgeführten Ansprechpartner des ZAS zur Verfügung.

Ansprechpartner und Informationen

  • Ansprechpartner Dienststelle Marienberg
  • Anzeigen über illegale Ablagerungen auf der Allgemeinheit zugänglichen Flächen
  • Beauftragte Entsorgungsunternehmen

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachen (ZAS)

Auf der Internetpräsenz www.za-sws.de des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) erfahren Sie Wissenswertes über Aufgaben und Aufbau des ZAS, informieren Sie sich zu rechtlichen Grundlagen und lernen Sie die Entsorgungsanlagen, Wertstoffhöfe und Deponien des ZAS kennen.

 

Zu Fragen rund um die Abfallwirtschaft im Erzgebirgskreis finden Sie in den Rubriken "Abfallwirtschaft Erzgebirgskreis" Informationen über Entsorgungsdienstleistungen einschließlich ortsbezogener Tourenpläne sowie über Gebühren und Satzungen.

 

Die Abfallkalender, ein umfangreiches Abfall-ABC und Entsorgungshinweise zu den wichtigsten Abfallarten runden das Informationsangebot des ZAS ab.

 

Nutzen Sie die angebotenen Formulare, um Änderungsmeldungen, Sperrabfallbestellungen usw. an den ZAS zu übersenden.

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--- Redaktionsschluss April-Ausgabe: 05.04.2024, Erscheinungstag: 12.04.2024 ---
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