Gemeindeverwaltung Königswalde
Gemeindeverwaltung Königswalde

Mitteilungen der Gemeinde

Neben Kommunen und gemeinnützigen Einrichtungen können auch Unternehmen, Vereine und Privat-personen eine Förderung für bestimmte Vorhaben über das Förderprogramm der Ländlichen Entwicklung (LEADER) erhalten. Die Fördersätze reichen von 25 bis 90 %, je nach Fördertatbestand und Antragsteller. Es muss ein Mindestförderzuschuss von 5.000 Euro erreicht werden. Erkundigen Sie sich vor Beginn eines Vorhabens, ob auch Sie Unterstützung erhalten können.

Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise für

  • Umnutzung leerstehender Gebäude zur wirtschaftlichen Nutzung oder Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen (z.B. ein leerstehendes Gebäude soll zu einem Friseursalon oder einem Lebensmittelgeschäft umgebaut werden)
  • Umnutzung oder Wiedernutzung von vor 1946 erbauter, leerstehender Gebäude zur eigenen Wohnung (z.B. ein ehemaliges Gewerbegebäude soll zum Wohnhaus umgebaut werden; alleiniger Dachgeschossausbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnsitzes sind nicht förderfähig)
  • Investive Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur und Sehenswürdigkeiten (z.B. Rastplätze im Wald, Schlechtwetterfreizeitangebote)
  • Umnutzung vorhandener, leerstehender Bausubstanz zu kleinen touristischen Beherbergungsbetrieben mit bis zu 30 Betten (hoher Qualitätsstandart und Erschließung neuer touristischer Zielgruppen erforderlich)
  • Vorhaben zur Qualitätsverbesserung bestehender Gastronomieeinrichtungen (Multifunktionalität, Barrierereduktion, Verbesserung der Sicherheit, gezielte Unterstützung der Vermarktung regionaler Erzeugnisse)
  • Vorhaben, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung von Kinderbetreuungsangeboten dienen (z.B. Flexibilisierung der Angebote, Ermöglichung elternfreundlicherer Öffnungszeiten, Betreuung durch Tagesmütter)
  • Vorhaben zur Weiterentwicklung von medizinischen und pflegerischen Angeboten (z.B. Umbau leerstehender Räume zu Arztpraxis, Schaffung Gesundheitsvorsorge- und Gesundheitsberatungsangebote)

 

  • Investive und nichtinvestive Vorhaben, die Anbieter bei Vermarktung und Vertrieb ihrer Produkte unterstützen (z.B. zentrale Vermarktungsstelle, Direktvermarktungsladen)

 

  • Erhalt und Aufwertung der Kultur- und Naturlandschaft sowie Sicherung natürlicher Ressourcen (z.B. Verbesserung Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz); Vorhaben zur Umweltbildung vor allem für Kinder und Jugendliche

 

  • Nichtinvestive Vorhaben, welche dem Erhalt und der Entwicklung der sozialen Netzwerke und der Vereinslandschaft sowie der Attraktivität und Effektivität bürgerschaftlichen Engagements insbesondere für Kinder und Jugendliche dienen (z.B. gemeinsame Projekte oder neuartige Veranstaltungen)
  • Förderung von Projektmanagement sowie bei der Erstellung von Konzeptionen und Studien

Mit einem Regionalmanagement ist der Verein Annaberger Land mit Sitz in Arnsfeld Ihr Ansprechpartner für das abgebildete Gebiet, wenn es um Fragen rund um das Thema Förderung geht. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei der Zusammen-stellung der Antragsunterlagen. Vorab können auf der Internetseite des Vereines unter www.annabergerland.de Hinweise zum LEADER-Programm, zu Aufrufen, zur Einreichung von Vorhaben sowie zu beizubringenden Unterlagen und allgemeinen Fragen eingesehen werden.

 

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, denn mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein und vom Antrag bis zum Erhalt eines Förderbescheides werden doch einige Monate benötigt.

 

Kontakt:  Verein Annaberger Land e.V., Hauptstraße 91, 09456 Arnsfeld,

Tel.: 037343-88644, Mail: info@annabergerland.de

--- Redaktionsschluss April-Ausgabe: 05.04.2024, Erscheinungstag: 12.04.2024 ---
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