Um den familiären Zusammenhalt durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken und um Familien mit mehreren Kindern den Zugang zu den kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen zu erleichtern, gibt es bereits seit über 20 Jahren den Sächsischen Familienpass.
Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.
Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.
Das Antragsformular erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Königswalde Zimmer 4 bei Frau Friedrich oder über den eingefügten Link.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Die Gemeindeverwaltung Königswalde legt die Geltungsdauer fest und vermerkt diese im Familienpass.
Der Familienpass gilt grundsätzlich ein Kalenderjahr.
Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden.
Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Kalenderjahr neu beantragt werden.
Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Inhaber des Familienpasses sind die Eltern. Sie sind berechtigt, gemeinsam mit den eingetragenen Kindern (oder auch nur mit einem eingetragenen Kind) die in dem Flyer (erhältlich in der Gemeindeverwaltung) genannten Einrichtungen kostenlos zu besuchen.
Für Eltern ohne ein eingetragenes Kind oder für ein eingetragenes (auch volljähriges) Kind ohne begleitenden Elternteil gilt der kostenlose Eintritt nicht, da der Familienpass besonders das gemeinsame Erleben der Eltern mit ihren Kindern unterstützt.
Der Familienpass gilt für die im Flyer genannten Museen und Sammlungen, Schlösser, Burgen und Gärten.
Bei nicht aufgeführten Sonderausstellungen der Museen und Sammlungen können Einschränkungen gelten. Auskünfte dazu erteilen Ihnen die jeweiligen Einrichtungen. Im Bereich der Schlösser, Burgen und Gärten gilt der Familienpass nicht beim Besuch von Veranstaltungen (mit gesondertem oder erhöhtem Eintrittsgeld), bei Sonderausstellungen und bei Führungen.
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