Gemeindeverwaltung Königswalde
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Familienpass des Freistaates Sachsen

Vergünstigungen für Familien beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Freistaat Sachsen

Um den familiären Zusammenhalt durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken und um Familien mit mehreren Kindern den Zugang zu den kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen zu er­leichtern, gibt es bereits seit über 20 Jahren den Sächsischen Familienpass.

 

Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

 

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

Wer erhält einen Familienpass?

 

  • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben

 

  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

 

  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt ständiger Wohnsitz in Sachsen

Wo erhält man den Familienpass und welche Unterlagen sind vorzulegen?

 

Das Antragsformular erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Königswalde Zimmer 4 bei Frau Friedrich oder über den eingefügten Link.

Antrag Familienpass Sachsen
Antrag auf Ausstellungeines Familienpass[...]
PDF-Dokument [175.6 KB]

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

 

  • ausgefülltes Antragsformular

 

  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles

 

  • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)

 

  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

Wie lange gilt der Familienpass?

 

Die Gemeindeverwaltung Königswalde legt die Geltungsdauer fest und ver­merkt diese im Familienpass.
 

Der Familienpass gilt grundsätzlich ein Kalenderjahr.

 

Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausge­stellt werden.

 

Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Kalenderjahr neu beantragt werden.

Kosten (Gebühren)

 

Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.

Was kann man mit dem Familienpass unternehmen?

 

Inhaber des Familienpasses sind die Eltern. Sie sind berechtigt, gemeinsam mit den eingetragenen Kindern (oder auch nur mit einem eingetragenen Kind) die in dem Flyer (erhältlich in der Gemeindeverwaltung) genannten Einrichtungen kostenlos zu besuchen.

 

Für Eltern ohne ein eingetragenes Kind oder für ein eingetragenes (auch volljähriges) Kind ohne begleitenden Elternteil gilt der kostenlose Eintritt nicht, da der Familienpass besonders das gemeinsame Erleben der Eltern mit ihren Kindern unterstützt.

Für welche Einrichtungen des Freistaates Sachsen gilt der Familienpass?

 

Der Familienpass gilt für die im Flyer genannten Museen und Samm­lungen, Schlösser, Burgen und Gärten.

 

Bei nicht aufgeführten Sonderaus­stellungen der Museen und Sammlungen können Einschränkungen gelten. Auskünfte dazu erteilen Ihnen die jeweiligen Einrichtungen. Im Bereich der Schlösser, Burgen und Gärten gilt der Familienpass nicht beim Besuch von Veranstaltungen (mit gesondertem oder erhöhtem Eintrittsgeld), bei Sonderausstellungen und bei Führungen.

--- Redaktionsschluss April-Ausgabe: 05.04.2024, Erscheinungstag: 12.04.2024 ---
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