Gemeindeverwaltung Königswalde
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Gewerbliche Sammlung von Abfällen - Nicht immer statthaft -

Ein kleiner bunter Zettel mit der Bitte um Bereitstellung von Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Textilien oder Metallschrott – bei den meisten lag dieser schon im Briefkasten. Man sollte wissen, dass diese Sammlungen nicht vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ZAS) organisiert werden.

 

Private Sammler konzentrieren ihre Tätigkeiten auf erlösbringende Wertstoffe (z.B. Papier, Altkleider oder Elektroschrott), um sie weiter zu vermarkten.

 

Dabei regelt der Gesetzgeber eindeutig, dass die Sammlung von Elektronikschrott und Elektroaltgeräten ausschließlich durch öffentlichrechtliche Entsorgungsträger (ZAS), Vertreiber und Hersteller durchgeführt werden darf.

 

Jeder Bürger, der diese Abfälle im Rahmen einer Sammlung bereitstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

 

Besonders bei Nichtabholung ist jeder Einzelne auch für die Folgen verantwortlich und eine Beräumung aller Abfälle sollte selbstverständlich sein. Oftmals bleibt jedoch zuletzt die Beräumung durch die öffentliche Hand.


Die Entsorgung von anderen Abfällen aus privaten Haushaltungen im Erzgebirgskreis ist durch das flächen-deckende Sammelsystem des ZAS, ob für Restabfall bzw. Papier und Pappe ausreichend abgedeckt.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Abgabemöglichkeiten auf den Wertstoffhöfen des ZAS im Erzgebirgskreis hinweisen. Im Landkreis können 16 Wertstoffhöfe genutzt werden https://www.za-sws.de/wertstoffhoefe.cfm

 

Neben der kostenlosen Abgabe von Elektronik-schrott und Elektroaltgeräten, Papier und größeren Kartonagen kann auch Sperrabfall angeliefert werden.

 

Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und beteiligen Sie sich nicht an unseriösen Sammlungen. Informationen zu Entsorgungsangelegen-heiten erhalten Sie bei der Abfallberatung des ZAS unter 03735/ 608-5313 bzw. 608-5314.

 

Hinweise und Anfragen zu gewerblichen Sammlungen nimmt das Referat Umwelt und Forst, Sachgebiet Abfall-recht, Altlasten, Bodenschutz des Erzgebirgskreises unter 03735/ 601-6148 entgegen.

 

Stollberg, den 08.04.2019

 

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

--- Redaktionsschluss April-Ausgabe: 05.04.2024, Erscheinungstag: 12.04.2024 ---
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