Gemeindeverwaltung Königswalde
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Informationen zu den Möglichkeiten der Erfassung von Grünabfällen

Verbrennen von Pflanzenabfällen verboten!

Das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen

 

- SächsKrWBodSchG - ist am 22.03.2019
 

in Kraft getreten.

 

Damit ist die Pflanzenabfallverordnung aufgehoben worden.

 

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen - auch ausnahmsweise - ist nicht mehr zulässig.

 

Grünabfälle, zu denen auch Pflanzenabfälle gehören, sollen verwertet werden.

Für die Erfassung von Grünabfällen und biologisch abbaubaren Küchenabfällen stehen im Gebiet des Erzgebirgskreises verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Haushaltnahe Sammlung von biologisch abbaubaren Küchenabfällen (Bioabfälle) und Grünabfällen

Biotonne

https://www.za-sws.de/abfall-abc.cfm?tonne=cx

 

  • Abgabe von Grünabfällen

Wertstoffhöfe

https://www.za-sws.de/wertstoffhoefe.cfm

 

saisonale Grünschnittannahmeplätze

https://www.za-sws.de/gruenschnittplaetze.cfm

Biotonne:

Im Erzgebirgskreis wird seit dem 01.01.2012 die getrennte Sammlung von Bioabfällen über die Biotonne angeboten. Als Behältergrößen stehen 80-Liter- und 120-Liter-Behälter zur Auswahl. Die Biotonne kann von April bis November wöchentlich und von Dezember bis März 14täglich mit geschlossenem Deckel zur Leerung bereitgestellt werden. Die Termine entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfallkalender für Ihr Entsorgungsgebiet. Für die Nutzung der Biotonne besteht kein Anschlusszwang und es ist keine Anzahl von Mindestentleerungen vorgegeben. Jeder Bürger kann den aus seiner Sicht geeigneten Entsorgungsweg (Kompostierung oder Biotonne) auswählen.

 

Die Leerungsgebühr beträgt:

 

  • für 80-Liter-Behälter       2,27 EUR je Einzelleerung,
  • für 120-Liter-Behälter     3,40 EUR je Einzelleerung.

 

Die Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen beinhaltet Aufwendungen für das Einsammeln, Befördern, Verwerten sowie die Aufwendungen für eine jährliche Reinigung der Biotonne.

Bei Neuaufstellungen von Biotonnen wird eine Vorauszahlung erhoben, wobei eine monatliche Leerung der Biotonne zum Ansatz gebracht wird. Mit der Jahresabrechnung werden die tatsächlichen Leerungen des Behälters aus dem Vorjahr verrechnet. Dies ist dann auf dem jeweiligen aktuellen Jahresbescheid zur Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr ersichtlich.

Wertstoffhöfe und saisonale Grünschnittannahmeplätze:

Im Erzgebirgskreis werden 16 Wertstoffhöfe sowie 11 saisonale Grünschnittannahmeplätze zur Annahme von Grünabfällen (Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt) vorgehalten.

 

Bei den überlassenen Grünabfällen soll Baum- und Strauchschnitt einen maximalen Durchmesser von 15 cm und 1 m Länge nicht überschreiten. Grünabfälle, die die vorgenannten Abmessungen überschreiten, sind vor der Überlassung zu zerkleinern.

 

Die Entsorgungsgebühr an Wertstoffhöfen und Grünschnittannahmeplätzen beträgt

  • bei Säcken mit einem Fassungsvolumen bis max. 120 l  1,00 EUR/Sack

und

  • bei loser Anlieferung 4,00 EUR je angefangenen 0,5 m³.

 

Bitte beachten Sie, dass

  • an den Wertstoffhöfen bar zu zahlen ist

und

  • die Anlieferung am Grünschnittannahmeplatz nur unter Verwendung von Wertmarken erfolgen kann. Eine Barzahlung der fälligen Gebühren ist ausgeschlossen. Die Wertmarken sind vorab käuflich in den Ausgabestellen der betreffenden Kommunen zu erwerben.

 

Die Benutzung dieser Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung erfolgt nach

  • der Betriebsordnung Wertstoffhöfe

https://www.za-sws.de/eigene_bilder/Betriebsordnung%20WSH.pdf

 

und

  • der Betriebsordnung Grünschnittannahmeplätze

https://www.za-sws.de/eigene_bilder/Betriebsordnung%20Grünschnittplätze.pdf

Informationen zu Entsorgungsangelegen-heiten erhalten Sie im ZAS bei der Abfallberatung unter Tel. 03735/608 5313, 03735/608 5314 oder Tel. 037296/66 282.

Hinweis zu gewerbliche Sammlungen von Grünabfällen

 

Neben den vorgenannten Abgabemöglichkeiten an den Wertstoffhöfen und saisonalen Grünschnittplätzen des Abfallzweckverbandes sowie der Nutzung der Biotonne bieten auch verschiedene gewerbliche Anlagenbetreiber und Entsorgungsdienstleister im Erzgebirgskreis die Möglichkeit der Abgabe von Grünabfällen. Bitte informieren Sie sich direkt bei diesen Dienstleistern zu den Abgabekonditionen für Grünabfälle.

 

Stollberg, den 16.04.2019

 

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

--- Redaktionsschluss Dezember-Ausgabe: 29.11.2024, Erscheinungstag: 06.12.2024 ---
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