Am 23. Februar 2025 finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Jeder Wahlberechtigte erhält dazu bis spätestens 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer nicht die Urnenwahl im Wahlraum in Anspruch nehmen möchte oder kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Zu diesem Zweck ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigungskarte ein Wahlscheinantrag abgedruckt.
Die Beantragung eines Wahlscheines mit den entsprechenden Briefwahlunterlagen kann jeder Wahlberechtigte hier vornehmen: Wahlscheinantrag
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Meldebehörde zur Verfügung
(Telefon: 037347-18411 oder 03733/181716).
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