Die Stadt sucht für die Wahlperiode 2023 bis 2028 wieder eine Friedensrichterin bzw. einen Friedensrichter. Der Amtsbereich des Friedensrichters erstreckt sich auch auf Jöhstadt und Königswalde. Einmal im Monat führt er einen Sprechtag im Haus des Gastes „Erzhammer“ durch. Der Dienstbeginn – soll abhängig von der Durchführung und Bestätigung- zum 01. Januar 2023 erfolgen.
Der Friedensrichter wird vom Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Er hat die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten durch Schlichtungsverfahren und Sühneversuche beizulegen. Insbesondere ist er zuständig für außergerichtliche Einigungen im privaten Bereich, wie zum Beispiel in Fällen von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nachbarschaftsstreit und Beleidigung.
Die persönliche Eignung muss vorhanden sein. Unparteilichkeit, Urteilsreife, Verhandlungsgeschick und geistige Beweglichkeit werden erwartet.
Das Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Friedensrichter sollen mindestens 30 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein und im Schiedsstellenbezirk (Annaberg-Buchholz, Jöhstadt, Königswalde) wohnen. Die Tätigkeit des Friedensrichters wird mit einer Aufwandsentschädigung honoriert.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Annaberg-Buchholz, der Orte Königswalde und Jöhstadt können sich bis zum 15. Juni 2022 bei der Stadt Annaberg-Buchholz, Fachbereich Recht und Ordnung, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz bewerben.
Die Stadt Annaberg-Buchholz kann von den Bewerberinnen und Bewerbern eine Erklärung, dass keine Ausschlussgründe aus § 4 des Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) vorliegen und die Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbe-auftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit verlangen.
Weitere Auskünfte können beim Fachbereich Recht und Ordnung, Zimmer 1.17 oder telefonisch 03733 425231 eingeholt werden.
|
|
|