Gemeindeverwaltung Königswalde
Gemeindeverwaltung Königswalde

Schöffenwahl 2023

Die Amtszeit der Schöffinnen/Schöffen und ehrenamtlichen Richterinnen/Richter endet am 31.12.2023. Für die Jahre 2024 bis 2028 sind sie neu zu wählen.

Die Gemeinde Königswalde ist verantwortlich für die Aufstellung einer Vorschlagsliste.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Herkunft angemessen berücksichtigen. Über juristische Kenntnisse muss der Bewerber nicht verfügen.

Bewerber für das Schöffenamt:

  • müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
  • dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein (auch nicht auf Bewährung ausgesetzte Strafen)
  • sollen mind. 25 und höchstens 69 Jahre alt sein (Stichtag: 01.01.2024)
  • sollen in der Gemeinde wohnhaft sein
  • sollen gesundheitlich geeignet sein
  • sollen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • sollten ferner nicht sein
  • Mitglieder der Bundes-/ Landesregierung;
  • Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
  • Beamte, der jederzeit einstweilig in den Warte- / Ruhestand versetzt werden können;
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind


Bewerbung:

 

Die Gemeinde bittet Interessenten für ein Schöffenamt sich ab sofort, jedoch spätestens bis 31.05.2023 bei der Gemeinde zu bewerben.

 

Gemeinde Königswalde
Jöhstädter Straße 5
09471 Königswalde

 

Alle Informationen zum Schöffenamt sowie das Bewerbungsformular sind unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden. Das Formular kann auch im Sekretariat der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

--- Redaktionsschluss April-Ausgabe: 06.04.2023, Erscheinungstag: 14.04.2023 ---
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