Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide setzt die Gemeinde Königswalde gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (Öffentliche Bekannt-machung an Stelle des Steuerbescheids) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr 2022 fest.
Der bisherige Steuerbescheid gilt vollinhaltlich fort. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen der Grundsteuer, die keinen gesonderten Grundsteuerbescheid für den Erhebungszeitraum 2023 erhalten, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr 2022 zu den in der Vergangenheit bereits festgesetzten Fälligkeitsterminen zu entrichten haben.
Für die betreffenden Steuerpflichtigen treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Für die Jahreszahler wird die Grundsteuer am 01. Juli mit ihrem Jahresbetrag fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße 14 in 09471 Bärenstein einzulegen.
Ronny Wähner
Bürgermeister
|
|
|